Die durch die Landesverbände der Pflegekassen, das Landesamt für Soziales sowie den Landkreis und Städtetag Rheinland-Pfalz genehmigten Pflegesätze für Vollstationäre- und Kurzeitpflege können Sie auf dieser Seite herunter laden.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Leistungen für Kurzzeitpflege: Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen. Die Pflegekassen übernehmen für bis zu 8 Wochen im Jahr einen Betrag von 1612€.