Alle zwei Jahre wählen die Bewohnerinnen und Bewohner - wie vom Heimgesetz vorgeschrieben - ihren Bewohnerbeirat. Er wirkt u.a. mit bei der Abfassung der Einrichtungsverträge, hat Mitspracherecht bei Veränderungen der Einrichtungskosten, bei der Aufstellung der Einrichtungsordnung sowie bei der Mitgestaltung des Einrichtungslebens. Die Beiratsvorsitzende lädt regelmäßig ein zu gemeinsamen Sitzungen des Bewohnerbeirates mit der Einrichtungsleitung, um konkrete Anliegen zu besprechen und abzustimmen. Aufgrund neuer Regelungen im Heimgesetz ist es seit 2002 möglich, daß nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner den Bewohnerbeirat bilden, sondern auch (bis zu) 2 Personen von außerhalb: Angehörige, Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen oder andere Vetrauenspersonen.